Grundprinzipien der Mediation
Freiwilligkeit
Die Parteien entscheiden freiwillig, ob sie an einer Mediation teilnehmen oder diese beenden möchten.
Vertraulichkeit
Mediator*In und Parteien vereinbaren Vertraulichkeit und halten diese im Mediationsvertrag fest.
Allparteilichkeit des/der Mediator*in
Der/Die Mediator*in wahrt zu allen Parteien die gleiche Nähe bzw. Distanz. Von Nähe ist deshalb die Rede, da die gleiche empathische Verbundenheit des/der Mediator*in mit allen Parteien ein Charakteristikum der Mediation ist, denn der Ausdruck und die Beschreibung von Emotionen und Bedürfnissen ist ein wesentlicher Aspekt von Mediation. Dafür braucht es Empathie. Der/Die Mediator*in unterstützt die Parteien in der Gesprächsführung und hat keine Präferenz für eine Partei, ihre Interessen oder Lösungsvorschläge.