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Grundprinzipien der Mediation


Freiwilligkeit

Die Parteien entscheiden freiwillig, ob sie an einer Mediation teilnehmen oder diese beenden möchten. 

Vertraulichkeit 

Mediator*In und Parteien vereinbaren Vertraulichkeit und halten diese im Mediationsvertrag fest. 

Allparteilichkeit des/der Mediator*in 

Der/Die Mediator*in wahrt zu allen Parteien die gleiche Nähe bzw. Distanz. Von Nähe ist deshalb die Rede, da die gleiche empathische Verbundenheit des/der Mediator*in mit allen Parteien ein Charakteristikum der Mediation ist, denn der Ausdruck und die Beschreibung von Emotionen und Bedürfnissen ist ein wesentlicher Aspekt von Mediation. Dafür braucht es Empathie. Der/Die Mediator*in unterstützt die Parteien in der Gesprächsführung und hat keine Präferenz für eine Partei, ihre Interessen oder Lösungsvorschläge. 





Informiertheit 

Die getroffenen Entscheidungen und Vereinbarungen beruhen auf einer gemeinsamen Informationsbasis der Parteien und werden im Laufe einer Mediation eingeholt, so sie fehlen. Meist sind davon rechtliche oder steuerliche Informationen betroffen.

Eigenverantwortung 

Die Parteien entwickeln die für sie stimmigen Vereinbarungen selbst, der/die Mediatorin bietet keine Lösungsvorschläge an, er/sie ist für die Gesprächsführung verantwortlich und unterstützt dadurch die Lösungsfindung der Parteien. 

Ergebnisoffenheit 

Mediation macht von sich aus keine Vorgaben für die Ergebnisse, sondern es hängt von den Parteien ab, welchen Rahmen sie für die Lösungsfindung bestimmen.